Seit dem 18.08.2009 ist die neue HOAI in Kraft, die das Preisrecht für Architekten und Ingenieure grundlegend umgestaltet. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Änderungen kurz angesprochen werden:
1. Neue Gliederung
Die HOAI setzt sich zukünftig aus einem verbindlichen Teil und einem Anhang, der ergänzende Empfehlungen enthält, zusammen. Es gibt, wie auch zum Beispiel beim BGB üblich, nunmehr einen vor die Klammer gezogenen Allgemeinen Teil, der übergreifend für die jeweiligen Leistungsbilder gilt.
2. Die Regulierung
Die HOAI regelt Mindest- und Höchstpreise nur noch für die in Teil 2 bis 4 beschriebenen Leistungen, nämlich die Flächenplanung (Bauleitplanung; Landschaftsplanung), Objektplanung (Gebäude- und raumbildende Ausbauten; Freianlagen; Ingenieurbauwerke; Verkehrsanlagen) und Fachplanung (Tragwerksplanung; technische Ausrüstung). Hingegen sind Beratungsleistungen (beispielhaft Umweltverträglichkeitsprüfung; Leistungen für Schallschutz und Raumakustik) sowie die Besonderen Leistungen nunmehr im unverbindlichen Anhang enthalten.
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