| Die Autoren: | Roland Kahabka | Y.S. Kaan Kalkan | Peter M. Bach | Diem & Partner |
Friday, September 3. 2010
EEG-Novelle und Kürzung der ... Posted by Peter M. Bach
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11:46
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EEG-Novelle und Kürzung der Einspeisevergütung: Klagewelle gegen Handwerksbetriebe im Verzug vorprogrammiert
Am 08. Juli 2010 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Die Novelle enthält insbesondere eine Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen, also der gesetzlich festgelegten Preise, die die Energieunternehmen den Betreibern von Photovoltaikanlagen für die eingespeiste Strommenge bezahlen müssen. Die Reduzierung der Vergütung gilt rückwirkend für Anlagen die ab 01.07.2010 in Betrieb gehen und sie fällt, trotz heftiger Lobbyarbeit der Solarwirtschaft insgesamt überraschend deutlich aus. Wurde der Stichtag daher wegen eines Verzuges der mit der Anlageninstallation beauftragten Unternehmen verursacht, drohen mitunter ganz erhebliche Schadensersatzansprüche der Betreiber. Erste Fälle kommen bereits in der Praxis an. Die Reduzierung in Zahlen: Abhängig von der Art, insbesondere der Leistungsstärke der Solarstromanlage bzw. ihrem Standort, sinkt die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung ab 01.07.2010 zwischen 13% und 8%, wobei insbesondere die „klassischen“ Dach- oder Fassadenanlagen auf privaten Häusern betrifft. Die Vergütung für Anlagen in Gewerbebetrieben wird immerhin noch um 12% gekürzt. Im Oktober gibt es dann nochmal eine weitere Kürzung um 3% pauschal für alle Anlagen. Real sinkt die Einspeisevergütung je nach Anlage bei privaten Häusern, deren Eigennutzung unterhalb der Quote von 30% liegt, um 6,11ct/kWh bis 4,58ct/kWh, bei Anlagen in Gewerbegebieten um 4,17ct/kWh. Ganz dick kommt es für Bauern, die beschlossen haben, Ackerflächen in Solarkraftwerke zu verwandeln: diese Anlagen sind nach dem neuen EEG gar nicht mehr vergütungsfähig. In Anbetracht, dass man pro kW-Nennleistung von einer Jahresleistung zwischen 800 - 1050kW/h ausgehen kann, ergeben sich für die Betreiber durch die Gesetzesänderung über die gesamte Förderdauer betrachtet, erhebliche Mindereinnahmen, die sich selbst bei kleineren Anlagen durchaus im fünfstelligen Bereich bewegen können. Bei größeren Anlagen, z.B. auf Industriehallen, öffentlichen Gebäuden oder Konversionsflächen (z.B. ehemalige Kasernengelände), ergeben sich noch ganz andere Dimensionen! Continue reading "EEG-Novelle und Kürzung der Einspeisevergütung: Klagewelle gegen Handwerksbetriebe im Verzug vorprogrammiert"Friday, August 13. 2010
Veranstaltungshinweis: „Neues zur ... Posted by Kaan Kalkan
in Bauvertragsrecht, Vergaberecht at
19:50
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Veranstaltungshinweis: „Neues zur VOB/A – Auswirkungen auf das Mängel- und Nachtragsmanagement“
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Roland Kahabka und Y. S. Kaan Kalkan werden am 22.09.2010 in Nürnberg auf dem ifA-Exklusiv-Seminar zum Thema "Die neue VOB/A im praktischen Umgang mit Konflikten am Bau" referieren.
Behandelt werden dabei die Themen: 1. Behinderungen am Bau Gerichtsfeste Dokumentation von Bauablaufstörungen Ansprüche und Geltendmachung durch den Bauunternehmer Praxistipps 2. Bedenken gegen die Art und Weise der Ausführung Untersuchungs- und Mitteilungspflichten Inhalt und Umgang der Bedenkenmitteilung Praxistipps 3. Umgang mit streitigen Mängeln Kosten der Untersuchung und Nachbesserung Sowieso-Kosten Praxistipps 4. Umgang mit Nachträgen Nachtragsrelevante Sachverhalte und Anmeldung von Nachträgen Verhalten bei Konflikten wegen Nachträgen Praxistipps Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie direkt auf der Seite der ifA-BauConsult. Den Flyer zur Veranstaltung mit Hinweisen zur Anmeldung finden Sie hier: Neues zur VOB/A – Auswirkungen auf das Mängel- und Nachtragsmanagement Monday, July 12. 2010Gelangweilte Bauarbeiter
Hier noch ein anschauliches Beispiel, wie man sich nicht auf dem Bau Verhalten sollte.
Friday, July 9. 2010
Fertighaushersteller müssen ... Posted by Kaan Kalkan
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17:44
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Fertighaushersteller müssen Widerrufsrecht beachten
Das Landgericht Ulm hat in einer Entscheidung vom 15.04.2010 die Klage eines Fertighausherstellers auf Zahlung der vereinbarten Vergütung wegen Kündigung des Bauvertrages abgewiesen, nachdem dieser die Käufer nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt hatte.
Continue reading "Fertighaushersteller müssen Widerrufsrecht beachten "
Thursday, May 20. 2010
Mietrecht: Die Einigung auf ein ... Posted by Peter M. Bach
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19:44
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Mietrecht: Die Einigung auf ein Vertragsmuster schließt eine AGB aus!Obwohl nicht das Kernthema unseres blogs, sondern nur „Immobilienrecht im weitesten Sinne“ betroffen ist, bewegt mich die Brisanz der Entscheidung zu diesem Exkurs. Folgendes Urteil des BGH (Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09) zu einem Gebrauchtwagenkauf dürfte gerade auch für Vermieter von einigem Interesse sein: Die Parteien des Kaufvertrages verwendeten ein fertig formuliertes Kaufvertragsmuster, dass offenbar von einem Versicherungsunternehmen allgemein zur Verfügung gestellt wurde. Darin war ein Haftungsausschluss enthalten, der grobes Verschuldens nicht ausnahm. Dies führt nach dem Gesetz (§§307, 309 Nr. 7 BGB) zwingend zur Unwirksamkeit des gesamten (!) Haftungsausschlusses, WENN es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung gehandelt hätte. Dies verneinte der BGH im konkreten Fall jedoch: Die Verwendung des Mustertextes war nicht einseitig durch den Verkäufer zur Bedingung gemacht worden, sondern beide Seiten hatten sich einvernehmlich dahingehend verständigt, dieses zu verwenden. Die Relevanz für das Mietrecht liegt auf der Hand: insbesondere private Vermieter, gleich ob es um Wohnungen oder Geschäftsräume geht, machen sich oft nicht die Mühe bzw. trauen es sich nicht zu, einen eigenen Vertrag zu entwerfen, sondern greifen angesichts der Fülle der (z.T. im Internet frei herunterladbaren) Angebote auf entsprechende Muster der verschiedenen Vereine und Verbände zurück. Die Erfahrung zeigt leider, dass solche Vertragsmuster häufig nicht „AGB-fest“ sind. Continue reading "Mietrecht: Die Einigung auf ein Vertragsmuster schließt eine AGB aus! "Friday, May 7. 2010
Stuttgart 21: Ausschreibung für den ... Posted by Peter M. Bach
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21:04
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Stuttgart 21: Ausschreibung für den Tunnelbau läuftUngeachtet der politischen Diskussionen und der anhaltenden Proteste startet die Deutsche Bahn nunmehr ernsthaft mit der Durchführung des Projektes „Stuttgart 21“, indem sie nunmehr die Bauleistungen für verschiedene Tunnelbaugewerke ausgeschrieben hat. Gegenstand der laufenden Ausschreibung ist nach Informationen der Stuttgarter Zeitung der sogenannten Fildertunnel nebst Rettungsstollen, der auf einer Länge von zehn Kilometern zwischen Hauptbahnhof und Flughafen verläuft, sowie die beiden sechs Kilometer langen Tunnels nach Ober- und Untertürkheim. Die Vergabe wird im sogenannten Verhandlungsverfahren erfolgen. Die Angebotsbedingungen sind nunmehr seit 03.05.2010 im Rahmen des europäischen Ausschreibungsverfahrens bekanntgegeben -> Infos hier. Schlusstermin für die Einreichung des Angebots ist auf den 20.05.2010 - 12:00 Uhr festgesetzt. Gemäß den Eckdaten der Vertragslaufzeit soll das Gewerk im Zeitraum vom 01.09.2010 – 31.12.2017 zur Ausführung kommen. Die geschätzte Investitionssumme beläuft sich auf für den Tunnelbau auf rund 1,7 Milliarden Euro. Technisch interessant dürfte der Bau durch die teilweise als problematisch eingestufte Geologische Situationen in den Bereichen der geplanten Trassen sein, da sie nach der vorgesehenen Planung zu einem nicht unerheblichen Teil durch quellfähige Gesteinsschichten verlaufen. Laut einem Presseartikel der Stuttgarter Zeitung hat die Bahn die Art des Tunnelbauverfahrens ausdrücklich offen gelassen, womit sowohl die Neue Österreichische Tunnelbauweise als auch der maschinelle Tunnelvortrieb zum Einsatz kommen können. Tuesday, April 13. 2010
Stellungnahme des Anwaltsvereins zur ... Posted by Kaan Kalkan
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19:36
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Stellungnahme des Anwaltsvereins zur unterschwelligen Vergabe
Wie in meinem Beitrag "OLG Düsseldorf bricht eine Lanze für Bieter bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte" schon erklärt wurde, sind die Möglichkeiten von Bietern, gegen unrechtmäßige Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte vorzugehen massiv eingeschränkt.
Lediglich einige Gerichte wie das OLG Düsseldorf tendieren dazu, einen ähnlichen Rechtsschutz zu gewähren, wie er auch bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte vorgesehen ist. Von einem effektiven Rechtsschutz kann jedoch bislang keine Rede sein, was seinen Grund nicht zuletzt in fehlenden gesetzlichen Regelungen hat. Continue reading "Stellungnahme des Anwaltsvereins zur unterschwelligen Vergabe" Wednesday, March 31. 2010Verkehrssicherungspflichten bei Abbrucharbeiten und wie man es nicht machen sollte
OLG Düsseldorf BauR 1994, 267 dazu:
Jeder Abbruchunternehmer hat ausnahmslos dafür zu sorgen, dass durch die im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten geschaffenen Gefahrenquellen weder Personen gefährdet oder geschädigt noch das Eigentum anderer gefährdet wird. Hier ein Beispiel, dass diesen Anforderungen nicht gerecht wird (Glück, dass offenkundig niemand verletzt wurde): Tuesday, March 30. 2010
Fehlende Abnahme und „zufälliger ... Posted by Peter M. Bach
in Nachunternehmer at
22:14
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Fehlende Abnahme und „zufälliger Untergang“ der Leistung : teurer „Spaß“ für den Werkunternehmer!Für den Bauunternehmer hat die Abnahme nach erbrachter Leistung weitreichende Wirkung. Sie führt zur Fälligkeit des verdienten Werklohns gemäß der Schlussrechnung und lässt die Gewährleistungsfrist beginnen. Wichtiger ist manchmal aber der Fakt, dass erst mit ihr die Pflicht endet, dass Werk überhaupt herzustellen. Der Jurist spricht vom Gefahrübergang: dass bedeutet, erst mit der Abnahme geht das Risiko für einen zufällige Verschlechterung des Werkes auf den Besteller über. „Passiert“ vorher was, muss der Unternehmer nochmal ran und für die dadurch entstehenden Kosten unter Umständen in die eigene Tasche greifen! So geschehen in einem jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Celle (Urteil vom 18.03.2010 - 6 U 108/09): Continue reading "Fehlende Abnahme und „zufälliger Untergang“ der Leistung : teurer „Spaß“ für den Werkunternehmer!"Thursday, March 11. 2010
OLG Düsseldorf bricht eine Lanze ... Posted by Kaan Kalkan
in Vergaberecht at
21:16
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OLG Düsseldorf bricht eine Lanze für Bieter bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 13.01.2010, AZ: 27 U 1/09 erstmals die Möglichkeiten der Bieter für einen effektiven Rechtsschutz bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte dargestellt.
Das OLG Düsseldorf hat sich recht präzise mit den Details eines solchen Primärrechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte auseinandergesetzt und seine Existenz bestätigt. Bieter können daher hoffen, rechtswidrige Entscheidungen bei Ausschreibungen überprüfen zu lassen. Die besondere Bedeutung des sogenannten Primärrechtsschutzes liegt darin, dass ein Bieter bei Verstößen gegen die geltenden Regeln noch vor der Zuschlagserteilung an einen dritten Unternehmer diese verhindern und durch ein Gericht überprüfen lassen kann. Das Gegenstück hierzu ist der sogenannte Sekundärrechtsschutz. Dieser greift nach der Zuschlagserteilung ein. Hier kann der unterlegene Bieter die Auftragserteilung an seinen Konkurrenten nicht mehr Rückgängig machen und ist vor vollendete Tatsachen gestellt. In diesem Fall bleibt ihm nur die Geltendmachung von Schadensersatz, an den begehrten Auftrag kommt er aber nicht mehr. Daher ist die Gewährung des Primärrechtschutzes von größter Wichtigkeit. Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte (bei Bauaufträgen EUR 4.845.000,00) ist diese Möglichkeit gesetzlich vorgesehen und im einzelnen geregelt, darunter gab es bis vor kurzem keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten. Continue reading "OLG Düsseldorf bricht eine Lanze für Bieter bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte" Friday, February 26. 2010Mehrvergütungsanspruch ja! – aber... Rechtsprechungsüberblick zur Preisanpassung bei Verzögerungen im VergabeverfahrenVerzögerung bei der Vergabe und hierdurch bedingte Verschiebungen bei der vorgesehenen Bauzeit können für den Bieter, welcher letzten Ende den Zuschlag erhält, erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Plakatives Beispiel ist eine Verteuerung der Rohstoffe, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den Bieter noch nicht abzusehen war und die im Rahmen der veränderten Bauzeit eingetreten ist. Dies kann den Unternehmer zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung berechtigen, wie der BGH mit seiner Entscheidung vom 11.05.2009 (VII ZR 11/08) wegweisend urteilte. Seither hat die Rechtsprechung Voraussetzungen und Berechnung des Anpassung weiter geklärt: Continue reading "Mehrvergütungsanspruch ja! – aber... Rechtsprechungsüberblick zur Preisanpassung bei Verzögerungen im Vergabeverfahren "Wednesday, February 3. 2010Stuttgart 21 - Baubeginn erfolgt - erste Ausschreibungen laufenAm gestrigen Dienstag, den 02.02.2010 erfolgte der offizielle Startschuss für das Infrastrukturprojekt "Stuttgart 21" mit der Demontage des Prellbocks 049 durch Bahnchef Rüdiger Grube, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), Ministerpräsident Günther Oettinger und Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (beide CDU). Damit wird die künftige Anbindung der baden-württembergischen Landeshauptstadt an das europäische Schienennetz nachhaltig verbessert werden. Weiter ist nicht zu verkennen, dass das Thema Infrastuktur immer auch entscheidend für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes ist und auch so darf die ohnehin gute Region auf weitere Verbesserungen hoffen. Welche Bedeutung das Projekt für die regionale Bauwirtschaft hat, bedarf an dieser Stelle sicherlich keiner eingehenderen Diskussion. Angesichts der weiter angeschlagenen weltwirtschaftlichen Lage werden die mit dem Projekt verbundenen Investitionsentscheidungen ein Segen sein. Dabei ist nicht nur das Projekt selbst zu berücksichtigen, sondern auch Folgemaßnahmen die mit dem Freiwerden der oberirdischen Gleisflächen verbunden sind und gerade für den Hoch- und Wohnungsbau künftig ein lukratives Betätigungsfeld werden, im Herzen einer der wirtschaftsstärksten Städte Deutschlands. Im übrigen ist der Startschuss für die Baumaßnahmen nicht nur symbolsch am Prellbock erfolgt. Vielmehr gibt es die erste Ausschreibung von Bauleistungen: im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen werden auch U-Bahn-Stationen umgestalltet. Für die erste dieser maßnahmen läuft die Ausscheibung noch bis 09.02.2010. Nähere Informationen finden Sie hier (Suchwort Stuttgart 21): http://www.ted.europa.eu/Exec?Template=TED/editorial_page.htm&DataFlow=ShowPage.dfl&StatLang=DE Tuesday, January 19. 2010Die Regelung zum Zahlungsverzug gem. §16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B unwirksam.Zwischenzeitlich hat sich herumgesprochen, dass die VOB/B nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber dem Unternehmer der Inhaltskontrolle gem. den Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ( §§305ff BGB ) unterliegt, wenn sie nicht als Ganzes vereinbart ist. In der Folge kristallisieren sich nunmehr in der Rechtsprechung die einzelnen Regelungen der VOB/B heraus, die einer solchen Inhaltskontrolle nicht standhalten. Mit dem Urteil des BGH vom 20.08.2009 (Az.: -VII ZR 212/07-) wurde nun die Regelung zum Zahlungsverzug des Auftraggebers „gekippt“. In der Konsequenz bedeutet dies, dass es für den Eintritt des Zahlungsverzuges nicht mehr zwingend einer vorherigen Mahnung durch den Unternehmer bedarf, sondern dieser entsprechend der gesetzlichen Regelung des §286 Abs.3 BGB automatisch binnen 30 Tagen nach Fälligkeit eintritt. Tuesday, January 19. 2010In eigener Sache: Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt.
Ende 2009 hat die RAK Stuttgart Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan die Bezeichnung des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht verliehen.
Damit führt die Kanzlei ihre Strategie der Spezialisierung der Anwälte konsequent fort, um ihren Mandanten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet hochwertige Anwaltsdienstleistungen bieten zu können. Im Referat für Baurecht unserer Kanzlei ist RA Kalkan der zweite Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht neben RA Roland Kahabka. Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan betreut neben dem privaten Baurecht auch Vergabeverfahren und sonstige Fragestellungen des öffentlichen Baurechts. Daneben ist er zwischenzeitlich verantwortlich für das Türkei-Geschäft von Diem & Partner. Thursday, January 7. 2010Präqualifikation schützt vor Inanspruchnahme des Generalunternehmers
Bekanntlich haftet im Baugewerbe ein Unternehmer für die Sozialversicherungsbeiträge eines beauftragten Subunternehmers gem. §28e Abs. 3a SGB IV wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Eine Haftung scheidet nur aus, „wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Subunternehmer seine diesbezügliche Verpflichtungen erfüllen würde.“ Mit Gesetzesänderung zum 01.10.2009 wurde nun gesetzlich verankert, dass ein solches Verschulden jedenfalls dann ausgeschlossen ist, wenn der Nachunternehmer präqualifiziert im Sinne von § 8 VOB/A ist. Der Hauptunternehmer muss also die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Subunternehmers durch Mitteilung der in §8 Nr. 3 (1) VOB/A gelisteten Informationen gegenüber den Sozialversicherungsstellen nachweisen. Entsprechend ist es ihm wohl zuzubilligen, selbst entsprechende Nachweise beim Nachunternehmer zu verlangen und den Vertragsschluss von einer entsprechenden Informationserteilung abhängig zu machen. Der einfachste Weg für beide ist selbstverständlich, wenn der Nachunternehmer in einem Präqualifikationsverzeichnis gem. §8 Nr. 3 (2) VOB/A gelistet ist. Eine Eintragung in einem entsprechenden Verzeichnis kann für Unternehmen, die häufig als Subunternehmer arbeiten durchaus zum Marketingtool werden. Neben der Präqualifikation besteht weiterhin die Möglichkeit zur Enthaftung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstelle beizubringen (vgl. §28e Abs. 3 f SGB IV), was insbesondere für die kleineren Handwerksunternehmen, welche die Zahlung der Jahresgebühren für die entsprechenden Verzeichnisse scheuen, das Mittel der Wahl sein dürfte. Abschließend noch zu beachten: der Schwellenwert für den gesetzlichen Beginn der Bürgenhaftung des Hauptunternehmers von wurde von € 500.000,00 auf € 275.000,00 (!) Gesamtbausumme abgesenkt, was im Endeffekt eine erhebliche Haftungserweiterung bedeutet.
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